Die SPD findet das Leistungsschutzrecht zwar ?unzureichend? und ?handwerklich schlecht gemacht?, verzichtet aber auf eine Blockade im Bundesrat. Damit schützt das bei Experten umstrittene Gesetz künftig die Leistungen von Verlagen im Internet.
SPD-Widerstand gescheitert
Das umstrittene Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Verlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet. Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Länder. Führende Sozialdemokraten und Netzpolitiker der Partei hatten zuerst angekündigt, das Leistungsschutzrecht im Bundesrat blockieren zu wollen. Ein entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein fand am 29. März 2013 jedoch nicht die nötige Mehrheit.
Kritik von der SPD
Die Gegner des Leistungsschutzrechts hatten gehofft, damit das Gesetz so lange aufhalten zu können, bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist. Für dieses Vorgehen fand sich aber keine Mehrheit. Einen Entschließungsantrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg kritisiert das Gesetz als ?handwerklich schlecht gemacht? und ?falschen Weg?. Die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer kritisierte, das Gesetz schaffe ?rechtliche Grauzonen?. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, erklärte, die SPD wolle das Gesetz im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl im Herbst überarbeiten.
CDU und Verlegerverbände zufrieden
Die Union sah sich in ihrem Vorhaben aber bestätigt. Der Gesetzentwurf sei ?sehr wohl ausgewogen und zukunftsorientiert?, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer. Die Verlegerverbände begrüßten das Gesetz als ?richtungsweisende Entscheidung?. Damit würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt, erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Inhalt des Leistungsschutzgesetzes
Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichten-Sammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet.
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