Landgericht Frankfurt untersagt myTaxi Rabattaktionen |
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Landgericht Frankfurt untersagt myTaxi Rabattaktionen |
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Nutzer der Smartphone-App MyTaxi können vorerst keine Rabatte, die den Preis halbierten, erwarten. Die Voraussetzung für den Rabatt: Das Taxi muss per App gerufen werden. Viele alteingesessene Taxi-Fahrer hatten mit der App ein Problem, denn eigentlich gelten laut Gesetz Festpreise für Taxifahrten. Das Landgericht Frankfurt hat der Daimler-Tochter die umstrittenen Werbe-Aktionen am Dienstag verboten.
heise.de
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20.01.2016 07:51 |
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