Internetprovider können zur Website-Sperrung verpflichtet werden |
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Internetprovider können zur Website-Sperrung verpflichtet werden |
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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen Zugangsprovider dazu verpflichtet, den Zugriff auf Webseiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu sperren. Der Rechteinhaber muss aber vorher zumutbare Anstrengungen unternommen haben, gegen den Täter selbst oder den genutzten Provider vorzugehen, bei dem die Inhalte liegen. Geklagt vor dem Bundesgerichtshof hatten die Gema sowie mehrere Tonträgerhersteller.
zeit.de, n-tv.de
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27.11.2015 06:50 |
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