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Zum Ende der Seite springen Beschränkungen verfassungswidrig Karlsruhe stärkt Adoptionsrecht für Homosexuelle
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Hannibal Lektor
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Es ist ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben: Homosexuelle, die in einer eingetragenen Gemeinschaft leben, dürfen ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren.





Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter in dem am Dienstag verkündeten Urteil.

Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Auch schwulen und lesbischen Paaren in einer Lebenspartnerschaft müsse in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein, entschied das Gericht. Die Ungleichbehandlung verletzte sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder.


Richter begründen Urteil mit Gutachten

Das Gericht wies mit der Entscheidung Bedenken des Deutschen Familienverbandes (DFV) zurück, wonach einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Nach Auffassung der Verfassungsrichter ist vielmehr "davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe". Die Richter begründeten dies mit Sachverständigengutachten, wonach solch eine Adoption geeignet ist, auf das Kind "stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte zu entfalten".

Die zusätzliche Adoption durch den zweiten Partner sei dem Wohl des Kindes in der Regel zuträglich, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Außerdem werde die rechtliche Stellung des Kindes verbessert; insbesondere profitiere ein Kind bei Unterhalt und Erbrecht von der doppelten Elternschaft.


Sukzessivadoption für Homosexuelle ab sofort möglich

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin aus Münster statt. Ihre Lebenspartnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden im gemeinsamen Haushalt - doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab. Diese Entscheidungen hoben die Verfassungsrichter nun auf.

Für eine Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014. Das Gericht ordnete zudem an, dass eine Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ab sofort möglich ist. Dies sei wegen der ansonsten eintretenden "unzumutbaren Nachteile" notwendig.


Keine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner

Die Karlsruher Entscheidung betrifft nicht die Frage der gleichzeitigen, gemeinschaftlichen Adoption durch beide Lebenspartner. Auch hier gibt es Ungleichbehandlung: Ehepaare können gemeinsam Kinder adoptieren, Lebenspartner nicht. Ob diese Benachteiligung zulässig ist, ließen die Richter offen. Derzeit sind hierzu sind keine Verfahren in Karlsruhe anhängig.

Schon mehrmals stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare - etwa bei der Erbschaftssteuer und beim Familienzuschlag für Beamte. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Hierüber wollen die Karlsruher Richter noch in diesem Jahr entscheiden.


Leutheusser-Schnarrenberger reicht das noch nicht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüße das Urteil. Es sei ein "historischer Schritt", mit dem die "Regenbogenfamilien" in Deutschland auf ein "umfassendes sicheres rechtliches Fundament" gestellt würden. Kinder in diesen Partnerschaften bräuchten Rechtssicherheit.

Die stellvertretende FDP-Vorsitzende mahnte darüber hinaus aber weitergehende Schritte an. "Alle gleichgeschlechtlichen Paare sollen rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden", forderte Leutheusser-Schnarrenberger. "Was Frankreich jetzt auf den Weg gebracht hat, muss auch in Deutschland möglich sein."

Ähnlich äußerten sich die Sozialdemokraten. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: "Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften müssen Ehe gleichgestellt sein, auch im Adoptionsrecht." Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar, beklagte, bei der rechtlichen Gleichstellung von Homosexuellen verhalte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung "wie ein störrischer Esel".


Göring-Eckardt twittert: "Super!"

Die Grünen bejubelten das Urteil. "Super", twitterte Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt wenige Sekunden nach der Verkündung. Fraktionschefin Renate Künast sprach von einem Sieg für die Kinder, denn diese seien jetzt auch rechtlich verbunden mit denen, die im Alltag schon längst ihre sozialen Eltern seien. "Wiederholt hat Karlsruhe die schwarzgelbe Regierung zurechtgewiesen, weil sie an den Bedürfnissen von Familien in Deutschland vorbeigeht", sagte Künast. "Familie ist da, wo Erwachsene Verantwortung übernehmen - egal, ob Hetero oder Homo." Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck twitterte "Hurra! "


Quelle



Das ist jetzt NICHT bös gemeint und ich habe auch NICHTS gegen homosexuelle Menschen.

ABER

Mir tun die Kinder, die in einer homosexuellen Ehe oder Partnerschaft leben, echt leid.
Es ist schon schwer genug in der Schule, weil man für jeden Scheiß gemobbt wird.
Sei es wegen den fehlenden Markenklammotten, oder weil man kein aktuelles Smartphone hat, oder wegen sonst irgendweinem Mist.
Aber wenn dann auch noch rauskommt, dass es 2 Pappis oder 2 Mammis gibt, ist das Fertig machen und das Mobben doch schon mehr als nur vorprogrammiert. traurig

20.02.2013 08:43
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