Die festen Preise für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gelten auch für Internet-Versandhändler aus dem EU-Ausland. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden und damit Rabattangeboten einen Riegel vorgeschoben.
?Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit?, heißt es in dem Beschluss. Die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht in Europa war eine zentrale Frage in der Verhandlung. Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte. Mit ihrer Entscheidung kommen die Richter der Bundesregierung entgegen. Diese hat eine Reform des Arzneimittelgesetzes in Arbeit, in der sie unter anderem die Preisbindung in Deutschland gegen ausländische Konkurrenz schützen will.
Nach dem deutschen Arzneimittelrecht müssen alle deutschen Apotheken rezeptpflichtige Arzneimittel zum selben Preis verkaufen. Rabatte oder Bonus-Systeme sind ? zum Schutz der Patienten, wie es
heißt ? verboten. Unklar war bislang, ob sich auch ausländische Anbieter daran halten müssen. So hatte eine niederländische Apotheke im Internet-Versandhandel Medikamente für den deutschen Markt mit Preisnachlass angeboten ? mindestens 2,50 Euro, höchstens 15 Euro pro Packung.
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