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Zum Ende der Seite springen Streit um Fahrkartenverkauf - Kartellamt ermittelt gegen Deutsche Bahn
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Hannibal Lektor
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Streit um Fahrkartenverkauf - Kartellamt ermittelt gegen Deutsche Bahn


Warum dürfen Konkurrenten der Bahn ihre Tickets eigentlich nicht an Bahnhöfen verkaufen? Das Kartellamt geht dieser Frage nach - und startet ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn.





Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenverkauf eingeleitet. Man gehe der Frage nach, warum die Wettbewerber der Bahn ihre Fahrkarten an den Bahnhöfen nicht verkaufen könnten, teilte die Behörde mit. Auch der Vertrieb von Tickets, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornehme, komme auf den Prüfstand. "Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Die aktuellen Untersuchungen gehen zurück auf Klagen der Wettbewerber, die nach eigenen Angaben allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben. Das Bundeskartellamt werde untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt seien. Außerdem solle geklärt werden, ob die Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.

In einem ersten Schritt werde die Behörde umfangreiche Auskunftsbeschlüsse an die Deutsche Bahn, mehrere Wettbewerber im Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr sowie den Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) richten, hieß es weiter.


Quelle

02.02.2014 09:02
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