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Zum Ende der Seite springen Streit um VW-Gesetz - Deutschland feiert Teilerfolg vor Gericht
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 Streit um VW-Gesetz - Deutschland feiert Teilerfolg vor Gericht Hannibal Lektor 30.05.2013 09:00

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Hannibal Lektor
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Lampe Streit um VW-Gesetz - Deutschland feiert Teilerfolg vor Gericht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Im Streit um das VW-Gesetz kommt Deutschland wohl um eine EU-Strafe herum. Der Generalanwalt empfahl die Klage der EU-Kommission zurückzuweisen. Die Bundesregierung hält an der Sperrminorität fest.





Deutschland muss nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof das VW-Gesetz mit seiner Sperrminorität für das Land Niedersachsen nicht ändern. Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen einer unvollständigen Umsetung des EuGH-Urteils zum VW-Gesetz von 2007 sei zurückzuweisen, erklärte Generalanwalt Nils Wahl am Mittwoch in Luxemburg. Die Kommission hatte eine Strafe von mindestens 63 Millionen Euro beantragt.

Das Urteil fällt zwar erst in einigen Monate, Wahl teile aber die Auffassung der Bundesregierung, dass die von der Kommission monierte Sperrminorität von 20 Prozent nur in Kombination mit einer anderen, schon abgeschafften Regel, ein Verstoß gegen EU-Recht sei. Die Meinung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend, die Richter folgen der Empfehlung aber in den meisten Fällen.


Zwei Regeln abgeschafft, Sperrminorität beibehalten

Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil die Bundesregierung nach ihrer Ansicht das EuGH-Urteil zum VW-Gesetz vom Oktober 2007 nicht vollständig umgesetzt hat. Das Gericht hatte damals aus drei Gründen die in der EU geltende Kapitalverkehrsfreiheit verletzt gesehen: Der Bund und Niedersachsen konnten je zwei Vertreter im Aufsichtsrat von Volkswagen stellen, die Stimmrechte der Aktionäre waren auf 20 Prozent begrenzt, und die Sperrminorität liegt bei 20 Prozent statt der im Aktienrecht üblichen 25 Prozent.

Deutschland hatte die ersten beiden Regeln abgeschafft, die Sperrminorität für das Land Niedersachsen aber beibehalten. Die Bundesregierung argumentierte, das Gericht habe nur die Kombination von Höchststimmrecht und Sperrminorität gerügt, nicht aber die Blockademöglichkeit an sich.


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30.05.2013 09:00
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