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Zum Ende der Seite springen NSU-Prozess - Verfassungsrichter für Gesetz zur Videoübertragung
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 NSU-Prozess - Verfassungsrichter für Gesetz zur Videoübertragung Hannibal Lektor 12.05.2013 09:51

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Hannibal Lektor
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Lampe NSU-Prozess - Verfassungsrichter für Gesetz zur Videoübertragung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Verfassungrichter Peter Müller hat sich für eine rechtliche Regelung zur Videoübertragung bei Gerichtsverhandlungen ausgesprochen. Diese war im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess gefordert worden.





Angesichts des Streits um die Platzvergabe im NSU-Prozess hat sich Bundesverfassungsrichter Peter Müller für eine gesetzliche Regelung zur Videoübertragung in Prozessen ausgesprochen. "Sicher wäre es hilfreich, wenn der Gesetzgeber hier Klarheit schaffen würde", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus". Im Strafprozess sei Öffentlichkeit ein "unverzichtbarer und auch verfassungsrechtlich vorgegebener Grundsatz". Wie man dieses Prinzip ausgestalte, sei zunächst eine rechtspolitische Frage.

Müller plädierte für eine Anpassung des Rechts an die moderne Medienwelt. "Der gesellschaftliche Kontext, in dem die Regelungen ursprünglich geschaffen wurden, hat sich sicherlich verändert. Wir haben heute über Medien und Internet eine andere Vermittlung von Öffentlichkeit."

Die Unions-Kritik am Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hält Müller für ungerechtfertigt. In einer Medien- und Kommunikationsgesellschaft sei es "selbstverständlich, dass die Mitglieder des Gerichts auch mit Journalisten sprechen", sagte der frühere CDU-Ministerpräsident des Saarlands. "Nach meiner Wahrnehmung ist der jetzige Präsident, was rechtspolitische Vorschläge angeht, deutlich zurückhaltender als sein Vorgänger."


Quelle

12.05.2013 09:51
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