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 Filesharing: Hauptmieter haftet nicht für WG Hannibal Lektor 24.03.2013 08:47

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Hannibal Lektor
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Achtung Filesharing: Hauptmieter haftet nicht für WG Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für das illegale Filesharing seiner Untermieter. Das urteilte das Landgericht Köln. Allerdings: Der Beklagte wohnte nicht mehr in der Wohnung ? das Urteil ist kein Freifahrtschein für WGs.





Streitthema Filesharing

Filesharing im Internet führt oft zu teuren Abmahnungen. Doch nicht immer ist der Beschuldigte auch der Täter: Gerichte entschieden bereits, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften. In anderen Fällen räumte die Justiz auch schon Irrtümer ein und berücksichtigte, dass ermittelte IP-Adressen manchmal falsch sein können. Das Landgericht Köln legte nun fest, dass der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft nicht automatisch für seine Untermieter haftet.


Landgericht Köln: Hauptmieter muss nicht für Filesharing haften

Die WG-Bewohner tauschten offenbar Musik über den gemeinsamen Internetanschluss. Die Musikindustrie klagte gegen den Hauptmieter, über den der Anschluss angemeldet war. Dieser war zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung, er war längst ausgezogen. Das Gericht sieht den Anschlussinhaber nicht in der Pflicht, die Untermieter bezüglich Filesharing zu belehren ? insbesondere, wenn der Hauptmieter nicht mit den Untermietern in einem Haushalt wohnt.


Auch für klassische WGs?

Unklar bleibt, ob das Urteil für WGs gilt, in denen alle Teilnehmer zusammenwohnen. Ohnehin werde es nur im Kölner Raum von Bedeutung sein, schreibt Rechtsanwalt Andreas Schwartmann. Zumindest, ?solange sich nicht andere Obergerichte dieser Rechtsprechung anschließen?. Das Urteil vom 14. März 2013 ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle

24.03.2013 08:47
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