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Zum Ende der Seite springen Gerichtsurteil gegen die Bahn Auch Provinzbahnhöfe brauchen Lautsprecher
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 Gerichtsurteil gegen die Bahn Auch Provinzbahnhöfe brauchen Lautsprecher Hannibal Lektor 06.03.2013 10:11

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Hannibal Lektor
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Lampe Gerichtsurteil gegen die Bahn Auch Provinzbahnhöfe brauchen Lautsprecher Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Der Zug ist verspätet, und auf dem Mini-Bahnhof gibt es nur ein Plakat mit einer Hotline. Dieses Szenario ist gar nicht selten in Deutschland. Das muss sich ändern, hat ein Gericht entschieden.





Die Bahn muss 1900 ihrer bundesweit 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn erstritten hat. Ein Bahn-Sprecher bestätigte der Nachrichtenagentur DPA einen entsprechenden Bericht der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe.

Laut Urteil (Az.: 18 K 4907/11) ist die Bahn verpflichtet, auf allen Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden.


Ahnungslos in Schleswig-Holstein

Stein des Anstoßes war nach Angaben der "WAZ" die Ausstattungen von zwei Stationen in Schleswig-Holstein. Die Behörde habe sich 2010 bei einer Prüfung der Bahnhöfe Lensahn in Ostholstein und Großenbrode an der äußersten Spitze der Lübecker Bucht an der mangelhaften Ausstattung mit den Informationssystemen gestört. Anschließend habe das Eisenbahnbundesamt die Prüfung auf die ganze Republik ausgeweitet.

Dabei trat dann gleich eine Reihe von Missständen zu Tage: Das Eisenbahnbundesamt fand heraus, dass die Bahn an einem Drittel ihrer Stationen die Fahrgäste unzureichend informiert. Zunächst hatte sich das Unternehmen geweigert, einer entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen. Die Behörde klagte deshalb.


Bahn wehrt sich aber gegen Teile der Entscheidung

Das Staatsunternehmen werde der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen, sagte ein Sprecher. Nicht akzeptieren werde die Bahn allerdings die Forderung, auch Haltepunkte mit weniger als 100 Ein- und Aussteigern am Tag nachzurüsten. Dagegen will das Unternehmen juristisch in die nächste Instanz gehen. Auch bei Eisenbahnbundesamt hieß es auf Anfrage von stern.de: "Wir gehen davon aus, dass es ein laufendes Verfahren ist."

Die Deutsche Bahn strebe eine zweitinstanzliche Klärung darüber an, ob eine Ausstattung mit den sogenannten Schriftanzeigern mit integriertem Lautsprecher wirtschaftlich angemessen sei, sagte der Bahn-Sprecher der DPA. Dies betreffe aber nur einen "Bruchteil" der 1900 Stationen und Haltepunkte. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa gebe es solche kleinen Stationen nicht. In NRW - Heimat der "WAZ" - plane die Bahn entsprechend die Ausstattung aller rund 650 Bahnhöfe und Haltepunkte mit solchen Geräten.


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06.03.2013 10:11
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