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Zum Ende der Seite springen Industriespionage: AMD wirft Nvidia-Mitarbeitern Geheimnisverrat vor
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Hannibal Lektor
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Lampe Industriespionage: AMD wirft Nvidia-Mitarbeitern Geheimnisverrat vor Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Chiphersteller AMD hat vier seiner ehemaligen Mitarbeiter verklagt. Der Vorwurf: Sie sollen Firmengeheimnisse im großen Stil an den Konkurrenzen und ihren aktuellen Arbeitgeber Nvidia verraten und zudem versucht haben, AMD-Angestellte abzuwerben.





Kurz vor ihrem Wechsel zu Nvidia hätten die Mitarbeiter über 100.000 Dokumente von ihren Arbeitsrechnern auf externe Datenträger kopiert und diese mitgenommen. So steht es in der Anklageschrift, die AMD bei einem Gericht in Massachusetts eingereicht hat. Diese Dokumente sollen Informationen über Produkte und Fertigungsprozesse enthalten. Unter den vier Beschuldigten ist ein ehemaliger Top-Manager, der bei AMD unter anderem wichtige Verträge mit Sony, Nintendo und Microsoft ausgehandelt hatte. Die nächste Generation der Spielekonsolen dieser Hersteller soll möglicherweise mit AMD-Grafikchip ausgestattet werden.


Unerlaubtes Abwerben

Konkret wirft AMD den Angeklagten den Verrat von Geschäftsgeheimnissen und den Verstoß gegen den ?Computer Fraud and Abuse Act? vor, ein US-Gesetz, das den Zugriff auf ein geschütztes Computersystem ohne Berechtigung unter Strafe stellt. Zudem sollen zwei der Beschuldigten einen dritten ehemaligen Mitarbeiter zum Überlaufen gebracht haben, der wiederum den vierten Kollegen rekrutierte. Dies sei laut Vertrag, den Arbeitnehmer bei AMD unterschreiben, verboten. Für all diese Vorwürfe haben die Kläger ausreichend Beweise auf den Arbeitsrechnern der vier betroffenen Ex-Angestellten gefunden, so die Klageschrift.


Unterlassungsanspruch und einstweilige Verfügung

AMD hat außerdem einen Unterlassungsanspruch beantragt, um die vertraulichen Dokumente zurückzuerhalten. Dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde bereits stattgegeben. Diese besagt, dass alle Gegenstände, die Eigentum von AMD sind, sich aber noch im Besitz der vier Angeklagten befinden, zurückgegeben werden müssen. Einem der Angeklagten wird zudem untersagt, weitere Abwerbeversuche zu unternehmen.


Quelle

06.02.2013 10:06
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