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 Einheitlicher Datenschutz bald europaweit Hannibal Lektor 11.01.2013 12:30

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Hannibal Lektor
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Europas Bürger sollen durch eine moderne Datenschutzverordnung besser geschützt werden. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg.





Update (10.1.2013): Kritik an neuer EU-Verordnung

Der Branchenverband Bitkom und die Piratenpartei haben den Zwischenbericht zum neuen Datenschutz in Europa kritisiert. Laut Bitkom-Präsident Dieter Kempf muss sichergestellt sein, dass durch das geplante Regelwerk eine wirtschaftliche Nutzung der Daten nicht zu stark eingeschränkt oder gar verhindert wird.

Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei kritisierte dagegen, Jan Philipp Albrecht sei in seinem Entwurf der Industrielobby zu weit entgegengekommen. Insbesondere die Strafzahlungen für Verstöße gegen den Datenschutz auf geplante zwei Prozent des Jahresumsatzes, müsse nach oben korrigiert werden.


Update (9.1.2013): Neue EU-Verordnung geht in die nächste Runde

Vor einem Jahr hatte EU-Justizministerin Viviane Reding die geplante Modernisierung des Datenschutzes in der EU ins Rollen gebracht und einen ersten Entwurf der EU-Kommission vorgelegt. Jetzt wurde die nächste Hürde im komplizierten Gesetzgebungsverfahren genommen: Der Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht (Die Grünen) hat den Entwurf nachgebessert und einen 215 Seiten starken Zwischenbericht vorgelegt. Albrecht ist der Berichterstatter des Parlaments und damit einer der wichtigsten Personen in diesem Gesetzesvorhaben.


Die 5 wichtigsten Forderungen

- Internetnutzer müssen darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht und einer Verarbeitung ausdrücklich zustimmen oder sie ablehnen.

- Anbieter von Internetseiten dürfen keine Nutzerprofile erstellen, wenn Nutzer durch Privatsphäre-Einstellungen in ihrem Browser zu erkennen geben, dass sie das nicht wollen.

- Anbieter von Internetdiensten dürfen nur solche Daten erheben, die für die Erbringung des Dienstes notwendig sind. Es muss die Möglichkeit geben, die Dienste anonym und unter Pseudonym zu nutzen.

- Dienste-Anbieter müssen dem Nutzer schnell, gratis und auf elektronischem Weg mitteilen, welche Daten sie zu welchem Zweck verarbeiten.

- Ein ?Recht auf Vergessen?, also die Löschung der Daten, soll es nur für den Fall geben, dass der betroffene Nutzer einer Veröffentlichung seiner Daten nicht zugestimmt hat.


Wie geht es jetzt weiter?

Bis Ende April soll das Europa-Parlament über den Zwischenbericht diskutieren und Änderungswünsche einbringen. Im Mai sollen dann die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen. Vor den nächsten Wahlen zum Europaparlament im kommenden Jahr ist die Verordnung dann hoffentlich unter Dach und Fach, hofft zumindest Jan Philipp Albrecht.

Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat sich bereits zum Bericht geäußert: ?Die Nachbesserungen des Berichterstatters sind wichtig, gehen aber nicht weit genug?, so Gerd Billen, Vorsitzender des Bundesverbandes. So sollten Unternehmen verpflichtet werden, dass Dienste anonym oder unter Pseudonym genutzt werden.


EU-Datenschutz: Mehr Rechte für alle

Bereits im Sommer 2012 hatten sich die EU-Innenminister auf Zypern getroffen, um über den EU-Datenschutz zu beraten und abschließend zu verhandeln. Das dabei zustande gekommende Gerüst bezeichneten die Teilnehmer als ?politischen Durchbruch?.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle EU-Bürger mehr Einfluss auf Ihre online verfügbaren Daten erhalten und das Recht haben, eigene Daten auf Wunsch vollständig löschen lassen können. Darüber hinaus sollen Nutzerprofile künftig übertragbar sein. Wer also sich ein anderes soziales Netzwerk sucht, muss nicht wieder alle Daten erneut eingeben. Beim vorherigen Netzwerk müssen die Profile aber ebenfalls komplett gelöscht werden.


Unternehmen in der Pflicht ? weltweit

Die EU nimmt außerdem die Unternehmen stärker in die Pflicht. Betreiber von sozialen Netzwerken, Provider oder E-Mail-Dienstleister müssen unter bestimmten Umständen Schadenersatz leisten, wenn Hacker in ihre Systeme eindringen und sensible Kundendaten stehlen. Die Betroffenen sollen ferner verpflichtet werden, die geschädigten Kunden unverzüglich zu informieren. Ganz wichtig: Alle EU-Datenschutzregeln gelten nach dem Willen der EU-Experten auch für Firmen, die nicht in Europa ansässig sind (etwa Facebook, Microsoft und Google). Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent vom Umsatz.


Deutsche Bedenken

Ganz einvernehmlich fanden die Verhandlungen nicht statt. Insbesondere Deutschland behält sich das Recht vor, nicht alles über Brüsseler Vorschriften zu regeln. So will man hierzulande weiterhin selbst entscheiden dürfen, wann Behörden zu welchem Zweck auf Daten zugreifen und wie lange diese gespeichert werden. Betroffen sind zum Beispiel Melderegister, Kranken- und Rentenversicherungen sowie Kfz-Zulassungsstellen.


Recht auf Vergessen: Machbar oder naiv?

Nach Auffassung des Datenschutz-Bundesbeauftragten Peter Schaar ist der geplante Rechtsrahmen eine gute Grundlage, die aber noch verbessert werden müsse. Als ?naiv? und technisch nicht machbar kritisiert dagegen Sebastian Nerz von der Piratenpartei das geplante ?Recht auf Vergessen? im Internet.


Quelle

11.01.2013 12:30
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