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Zum Ende der Seite springen Erfolg für Verbraucherschützer - Berliner Gericht: Datenschutz-Klauseln von Apple rechtswidrig
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Hannibal Lektor
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Lampe Erfolg für Verbraucherschützer - Berliner Gericht: Datenschutz-Klauseln von Apple rechtswidrig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Im Streit mit Apple um den Datenschutz haben Verbraucherschützer insgesamt 15 Klauseln aus der aktuellen Richtlinie gekippt. Zuletzt waren sie vor dem Berliner Landgericht erfolgreich. Apple muss dem Urteil zufolge genauer über die Verwendung der Daten informieren.





Deutsche Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen mehrere Datenschutz-Klauseln von Apple durchgesetzt. Das Landgericht Berlin kippte nun acht Punkte aus der Datenschutz-Erklärung des iPhone-Konzerns. Dabei geht es unter anderem um den Austausch persönlicher Informationen mit ?verbundenen Unternehmen? sowie ?strategischen Partnern? und die Verarbeitung von Standortdaten.


Apple-Informationen zu undeutlich

Damit wären alle 15 von den Verbraucherschützern beanstandeten Datenschutz-Klauseln kassiert: Für sieben weitere Punkte hatte Apple bereits vorab Unterlassungserklärungen abgegeben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betonte. Laut des Berliner Urteils, das die Verbraucherschützer veröffentlichten, störte sich das Gericht vor allem daran, dass die Apple-Informationen zur Verwendung der Daten nicht konkret genug seien. So stelle die Klausel zur Weitergabe von Daten an verbundene Unternehmen ?eine globale Einwilligung in Datenverarbeitungsprozesse dar, ohne dass der Umfang der Einwilligung dem Verbraucher hinreichend transparent gemacht wird?.


Gericht pocht auf deutsches Recht

Apple hatte unter anderem argumentiert, das deutsche Recht greife nicht, weil keine personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in Deutschland erhoben würden. Es handele sich nur um eine Information für die Kunden. Das Gericht sah das anders: Hinsichtlich deutscher Verbraucher sei deutsches Recht anzuwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar.


Quelle

12.05.2013 10:02
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