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Zum Ende der Seite springen Telefonwerbung, Inkassofirmen, Abmahnungen Regierung einigt sich auf Anti-Abzock-Gesetz 1 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Hannibal Lektor
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Achtung Telefonwerbung, Inkassofirmen, Abmahnungen Regierung einigt sich auf Anti-Abzock-Gesetz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Es ist schon lange im Gespräch: Ein Gesetz, das Verbraucher vor Abofallen und Inkassofirmen schützt und Abmahn-Anwälten das Handwerk legt. Union und FDP sollen sich auf einen Entwurf geeinigt haben.





Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Verbraucher bei Geschäften im Internet und am Telefon einem Zeitungsbericht zufolge besser vor Abzockern schützen. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf ihres Ministeriums. So sollten Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen würden, erst dann wirksam sein, wenn sie per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt würden. Außerdem droht den Unternehmen künftig eine deutlich höhere Strafe: Auf 300.000 Euro statt 50.000 Euro kann sich das Bußgeld belaufen, das von der Bundesnetzagentur verhängt werden kann.


Inkassofirmen unter Aufsicht

Zudem plane die FDP-Politikerin, Bürger besser vor zweifelhaften Inkassofirmen zu schützen. Hintergrund ist das Eintreiben von Forderungen, die in Wahrheit nicht existieren. Deshalb müssten die Firmen auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden seien, berichtete die "SZ". Auch hier drohen künftig höhere Bußgelder und eine strengere Aufsicht der Unternehmen.

Dem Bericht zufolge will Leutheusser auch gegen hohe Abmahngebühren im Internet vorgehen. Demnach dürfen Anwälte künftig privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Wer in gewerblichem Ausmaße Urheberrechte verletze, müsse dagegen weiter die volle Gebühr zahlen. "Damit stellen wir sicher, dass einerseits Eltern und ihre Kinder vor überzogenen Abmahnkosten geschützt sind, dass aber andererseits das massenhafte Raubkopieren nicht in den Genuss dieses Privilegs kommt", zitiert die "SZ" Unionsfraktions-Vize Günter Krings. Die Liberalen wollten eine generelle Deckelung der Gebühr erreichen.


Noch vor Sommerpause beschlossen

Auf den Gesetzentwurf einigte sich dem Blatt zufolge das Ministerium mit der Unionsfraktion, die einen ersten Entwurf für unausgewogen hielt. Ein Sprecher des Ministeriums sagte am Dienstagabend lediglich: "Wir sind auf einem guten Weg." Die endgültige Abstimmung zwischen den Ministerien sei aber noch nicht abgeschlossen. Laut "SZ" soll der Entwurf Anfang Februar vom Kabinett beschlossen werden, so dass das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann. Vom Bundesrat kann das Gesetz nicht mehr aufgehalten werden, da es nicht zustimmungspflichtig ist.


Quelle

14.03.2013 10:28
boeni boeni ist männlich
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wenn das so kommt ist es ein kleiner schritt aber es ist aber ein schritt in die
richtige richtung
man waren das noch zeiten als jeden samstag die neueinsteiger der hitparade
auf NDR2 aufgenommen wurden
einfach nur schön
15.03.2013 08:18 boeni ist offline E-Mail an boeni senden Beiträge von boeni suchen Nehmen Sie boeni in Ihre Freundesliste auf
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