Urteil: Telefon-Verträge nach unerbetenen Werbeanrufen sind ungültig
Urteil: Telefon-Verträge nach unerbetenen Werbeanrufen sind ungültig
Per Telefon geschlossene Verträge, die durch unerbetene Werbeanrufe zustande kommen, sind einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge ungültig.
Telefon-Verträge, die durch einen unerbetenen Werbeanruf zustande kommen, sind unwirksam. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Bremen am 21. November 2013 und wies die Klage eines Telekommunikations-Anbieters ab. Der Vertrag sei nicht gültig, sein Zustandekommen sei ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot.
Vertrag nach Werbeanruf ungültig
Die beklagte Frau war bis zu dem sogenannten Cold Call nicht Kundin des Unternehmens. Mündlich sei im Zuge des Werbeanrufs ein Telefon-Vertrag abgeschlossen worden. Allerdings habe der Telefonanbieter mit dem Anruf unerlaubte Telefon-Werbung betrieben und damit sei auch der im Gespräch geschlossene Vertrag unwirksam. Die beklagte Frau müsse nicht zahlen.
Bremer Urteil eine Minderheitsmeinung
Zudem weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr darauf hin, dass das Bremer Gericht eine absolute Minderheitsmeinung vertrete. Andere Gerichte hätten bisher immer geurteilt, dass Wettbewerbsverstöße – wie ein Werbeanruf – nicht zur Unwirksamkeit eines Vertrages führen.