Urteil: Kein Exklusivrecht für Pay-TV bei wichtigen Fußballspielen
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): EU-Staaten dürfen festlegen, ob die Top-Spiele der Fußball-WM und -EM nicht exklusiv im Bezahlfernsehen laufen. Damit müssen sich FIFA und UEFA abfinden.
EU-Staaten dürfen Free-TV-Übertragungen erzwingen
Fußball-Fans in Europa haben ein Recht auf die Übertragung wichtiger Fußballspiele im Free-TV. Für die Dachverbände FIFA und UEFA gibt es hingegen keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenpartien im Bezahlfernsehen. Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens: Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Bezahlfernsehen laufen dürfen.
Deutschland: Free-TV-Ausstrahlung gesichert
Für den deutschen Zuschauer ändert sich durch dieses Urteil nichts. Bereits der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass bestimmte Großereignisse ?von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung? nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Programm zu sehen sind. Diese Regelung wird durch das Urteil bestätigt.
ARD, ZDF und RTL übertragen WM- und EM-Spiele
Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen in Deutschland bei ARD und ZDF. Die Rechte an den Qualifikationsspielen der Nationalmannschaft zur EM 2016 und WM 2018 sicherte sich erstmals RTL. WM-Spiele waren zuletzt auch live beim Pay-TV-Sender Sky zu sehen. In der Bundesliga überträgt Sky alle Spiele live. ARD und ZDF zeigen Spielberichte in der Zweitverwertung.
Scharfe Kritik von FIFA und UEFA
Die FIFA nannte das Urteil eine ?Verzerrung des Marktes, die einen negativen Einfluss auf die WM-Einnahmen haben könnte. Der Richterspruch würde ?den Markt verfälschen und die Aussichten auf zusätzliche Finanzspritzen für den Amateurbereich und Frauen-Fußball reduzieren?, teilte die Europäische Fußball-Union (UEFA) in einer Stellungnahme mit. ?Auf die Vermarkter kommen harte Zeiten zu?, sagte der Medienrechtler Olaf Wolters. ?Es ist ein Präzedenzfall geschaffen, der nicht nur Großbritannien und Belgien betrifft. Darauf schauen jetzt auch alle Nachbarländer.?
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