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Zum Ende der Seite springen BGH-Urteil zu Autocomplete - Google muss beleidigende Suchworte streichen
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Hannibal Lektor
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Lampe BGH-Urteil zu Autocomplete - Google muss beleidigende Suchworte streichen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen



Gute Nachricht für Bettina Wulff: Laut BGH kann von Google eine Löschung verlangt werden, wenn neben Suchworten peinliche Wortvorschläge auftauchen. Von selbst muss Google nicht aktiv werden.





Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Der Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war.

Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt.

Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher Google Deutschland, zeigte sich in einem Statement gegenüber stern.de "enttäuscht und überrascht" von der Entscheidung des BGH: "Erfreulich ist zwar, dass das Gericht die Autovervollständigung für zulässig hält und Google nicht verpflichtet, jeden angezeigten Begriff vorab zu prüfen. Nicht nachvollziehen können wir jedoch die Auffassung des BGH, dass Google für die von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe dennoch haften soll," so Oberbeck in einer schriftlichen Stellungsname. Und weiter: "Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten. Der Fall wurde an das OLG Köln zurückverwiesen."


Quelle

15.05.2013 09:53
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