In den USA wurde eine Sammelklage gegen Apple wegen des Ghosting-Effekts auf dem MacBook Pro Retina eingereicht. Der Käufer verlangt Schaden ersatz in unbekannter Höhe, da Apple das Gerät mit qualitativ unterschiedlichen Displays ausliefert.
Bereits kurz nach der Markteinführung des MacBook Pro Retina im Juni 2012 wurde bekannt, dass es Probleme mit dem Retina-Display gibt. Kontrastreiche Bilder brennen sich leicht in das Display ein und verschwinden erst nach mehreren Minuten - der sogenannte Ghosting Effekt. Apple wollte die Probleme mit dem Display damals nicht bestätigen, und sprach von einem leicht zu behebenden Software-Fehler.
Wie kurz darauf bekannt wurde, verbaut Apple in dem Gerät zwei qualitativ völlig unterschiedliche Displays von Samsung und LG. Während es mit den Samsung-Displays keine Probleme gibt, treten die Probleme bei den LG-Displays vermehrt auf. Vor dem Kauf lässt sich allerdings nicht feststellen, welches Display in dem MacBook verbaut ist - was nun zu der Sammelklage inklusive Schadenersatzforderung geführt hat.
Vor dem kalifornischen Gericht setzt sich der Käufer des MacBooks, Beau Hodges, nun zur Wehr und fordert, dass Apple seine Kunden vor dem Kauf des Geräts über die verschiedenen verbauten Displays informieren muss. Die Höhe des von ihm geforderten Schadenersatz will er vom Gericht festlegen lassen.
Zwar tauscht Apple die schadhaften Geräte anstandslos aus, kann aber offenbar selbst nicht zwischen den beiden Display-Varianten unterscheiden. So sollen einige Nutzer nach dem Austausch wieder Geräte mit LG-Display bekommen haben, auf denen das Problem erneut aufgetreten ist. Einige Käufer haben ihre Geräte so lange umgetauscht, bis sie das Glück hatten ein MacBook mit Samsung-Display in Händen zu halten.
Apple hat das Problem bisher nicht bestätigt und schweigt zu diesem Thema. Laut 'Apfelnews' hat Apple aber bereits damit begonnen, die LG-Displays in der Produktion durch Samsung-Displays zu ersetzen. Die von Apple versprochene Lösung in Form eines Software-Update hat es Unterdessen noch nicht gegeben.
Quelle