Erneut versucht Facebook, sich zumindest von einem Teil seiner User neue Regeln zum Datenschutz absegnen zu lassen. Die bisherigen Versuche, die Nutzungsbedingungen des Netzwerkes zu verändern, hatten stets zu einer regen Teilnahme der Mitglieder und in der Folge zu Änderungen an den Datenschutz-Vorgaben geführt.
Nun also der nächste Anlauf, wieder mit den bekannt hohen Hürden: Bis zum 8. Juni haben Facebook-User Zeit, um an der Abstimmung teilzunehmen, wie schon zuletzt betrachtet Facebook die Änderungswüsnche der Mitglieder nur dann als verbindlich, sollten weltweit mindestens 30 Prozent der aktiven Nutzer an der Umfrage teilnehmen.
Neue Erklärungen zu personalisierten Anzeigen
Laut den Erläuterungen des sozialen Netzwerks wurden die Datenverwendungsrichtlinien in einigen Punkten klarer formuliert ? etwa bei der Frage dazu, wie Anwendungen die Userdaten. Auch die Facebook-E-Mail-Adresse, die das Netzwerk auch denjenigen Nutzern zuweisen will, die sich nicht aktiv um eine solche Adresse bemüht haben.
Auch die seit dem Börsengang von Facebook in den Augen von Anlegern so wichtige Werbefunktion der Seite wird behandelt ? vor allem die Verwendung der gesammelten Userdaten in diesem Zusammenhang: "Wir können diese Daten beispielsweise dafür verwenden, um dir Werbeanzeigen anzuzeigen, die für dich von größerer Relevanz sind."
"Wir werden Daten so lange einbehalten, wie dies erforderlich ist"
Spannend auch für Datenschützer dürfte auch folgende holprige Formulierung sein: "Wir werden Daten so lange einbehalten, wie dies erforderlich ist, um den Nutzern und anderen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen." Das dürfte bedeuten: Für Facebook ist es nicht wichtig, ob der einzelne Nutzer seine Daten gelöscht wissen will ? solange etwa eine App oder eine Firma Zugriff auf die gesammelten Infos benötigt, werden sie auch gespeichert.
Die Macher der Kampagne "europe-v-facebook.org", die sich für mehr Transparenz und einen vorsichtigeren Umgang mit den Daten der User bei Facebook einsetzen, empfehlen aktuell, gegen die neuen vorgeschlagene Bestimmungen zu stimmen. Die knappe Begründung: Die neue Richtlinie sei "noch schlimmer als die alte".
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