IBAN, Gesundheitskarte & Co.: Das ändert sich 2014 für Verbraucher
Das neue Jahr steht vor der Tür. Ob Bankgeschäfte, Arztbesuch oder Online-Shopping – lesen Sie mal, was 2014 im täglichen Leben Neues auf Sie zukommt.
Die gute Nachricht zuerst: Der Strompreis bleibt trotz Ökostrom-Umlage stabil. Zwar haben viele kleinere Anbieter im November 2013 Preiserhöhungen angekündigt, doch die liegen im Schnitt bei moderaten drei Prozent. Kein Vergleich zur Strompreis-Explosion im Vorjahr. Zumindest am Jahresanfang können Sie also bedenkenlos Notebook, Tablet, Smartphone & Co. an die Steckdose hängen und TV-Filme am Flachbild-Fernseher genießen. Ob das im Jahresverlauf so bleibt, ist fraglich. Experten erwarten, dass die Preise zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 im Juni und Juli anziehen.
Porto steigt
Ab Januar erhöht die Post das Porto – auch für den E-Postbrief. Er kostet ab 2014 nun 60 Cent statt bislang 58 Cent, so viel wie herkömmliche Briefpost auch. Für Einschreiben zahlen Kunden zusätzlich 2,15 Euro und damit zehn Cent mehr als bislang. Bei Einschreiben Einwurf verlangt die Post 1,80 Euro zusätzlich, ein Plus von 20 Cent.
Gesundheitskarte kommt
Die elektronische Gesundheitskarte löst ab Jahresanfang die bisherige Karte der gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Gesundheitskarte mit Passbild speichert Name, Adresse und Geschlecht des Patienten. Im nächsten Schritt wird auf dem Chip auch die Patientenakte digital abgelegt. Mit Einverständnis des Patienten kann dann jeder behandelnde Arzt darauf zugreifen. Viele Patienten lehnen die Karte bislang aus Angst vor Datenmissbrauch ab. Bis zum 30. September 2014 gibt es deshalb eine Übergangsfrist, in der Ärzte die alte Karte noch zur Abrechnung mit der Krankenkasse einsetzen dürfen. Danach wird es schwierig für Patienten nicht auf Behandlungskosten sitzen zu bleiben.
Neue Kontonummer
Kontonummer und Bankleitzahl werden ab Februar durch die sogenannte IBAN-Nummer ersetzt. Das ist eine einheitliche europäische Kontonummer mit 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus Länderkennung (zwei Zeichen), Prüfnummer (zwei Zeichen), Bankleitzahl (acht Zeichen) und Kontonummer (zehn Zeichen). Zunächst gilt die neue Kontonummer für grenzüberschreitende Überweisungen. Doch einige Banken stellen bei Überweisungen und Lastschriften bereits jetzt auf das neue System um, denn ab 2016 gilt die neue Nummer auch für Inlandsüberweisungen.
Höheres Bußgeld
Wer ab Mai mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ebenfalls tiefer in die Tasche greifen: Das Bußgeld steigt von 40 auf 60 Euro, regelt der neue Bußgeldkatalog.
Einheitliches Widerrufsrecht
Ab Juni gilt die neue EU-Verbraucherrichtlinie auch in Deutschland. Wer online einkauft, erhält in ganz Europa ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Ware nicht anzunehmen oder einfach zurückzusenden reicht dann nicht mehr aus. Der Kunde muss den Widerruf schriftlich per Mail, Brief oder Fax erklären. Dazu muss ihm der Händler ein spezielles Formular anbieten. Der Kunde kann aber auch formlos widersprechen.
Rücksendekosten selbst zahlen
Der Händler muss künftig die Hinsendekosten nur noch für den Standardversand übernehmen. Auch die Rücksendekosten sollen die Kunden selbst zahlen. Die Klausel, wonach Händler dafür ab einem Warenwert von 40 Euro gerade stehen, gilt dann nicht mehr. Bei vielen mittleren und kleinen Online-Händlern ist die Entscheidung noch nicht gefallen, ob sie die Kosten dem Kunden aufbürden. Umsatzstarke Händler wie Otto, Bonprix und Zalando bekräftigten gegenüber COMPUTER BILD aber, dass sie auch im kommenden Jahr die Kosten als Teil ihres Service-Versprechens übernehmen werden.
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