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Geschrieben von Hannibal Lektor am 04.07.2013 um 10:09:

Lampe Gerichtsurteil: Urheberrecht gilt nicht für Pornofilme



Gerichtsurteil: Urheberrecht gilt nicht für Pornofilme


Eine Produktionsfirma von Pornofilmen wollte gerichtlich gegen mutmaßliche Filesharer vorgehen und scheiterte. Laut Urteil fehle es den Filmen an persönlicher geistiger Schöpfung.





Pornografie nicht geschützt

Das Landgericht München 1 stellte fest, dass Pornografie in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Zuvor hatte die US-amerikanische Produktionsfirma X-Art einen gerichtlichen Beschluss beantragt, der einen Münchener Telefonanbieter dazu verpflichtet, die Daten von mehreren mutmaßlichen deutschen Filesharern herauszugeben. Diese hatten unter anderem die beiden Pornostreifen ?Flexible Beauty? und ?Young Passion? über eine Tauschbörse zugänglich gemacht.


Keine geistige Schöpfung

Wie Udo Vetter in seinem law blog berichtet, wehrten sich die Betroffenen dagegen. Nach ihrer Auffassung zeigen die Filme ?sexuelle Vorgänge in primitiver Weise.? In dem Urteil heißt es, für die Clips könne kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Grund: Es fehle an einer persönlichen geistigen Schöpfung. Vetter gibt allerdings zu bedenken, dass fast alle Gerichte die Schöpfungshöhe von Pornofilmen ohne sonstige Handlung bejahen.


Quelle



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