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Geschrieben von Hannibal Lektor am 28.04.2013 um 11:38:

Lampe Klage gegen Bayerischen Rundfunk: Kabel Deutschland scheitert vor Gericht



Der Bayerische Rundfunk muss an Kabel Deutschland keine Gebühren dafür zahlen, dass der Kabelnetzbetreiber den öffentlich-rechtlichen Sender einspeist.





Das Landgericht München I wies die Klage des Konzerns gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) am 25. April 2013 ab. Kabel Deutschland klagt ebenso wie der zweite große Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW gegen die öffentlich-rechtlichen Sender. Es geht um rund 60 Millionen Euro, die ARD und ZDF bis 2012 an die Netzbetreiber überwiesen. Danach kündigten die Sender entsprechende Verträge und verweigern seitdem die Zahlung.


Grund: Netzbetreiber sind gesetzlich zur Einspeisung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ihre Kabelnetze verpflichtet. Kabel Deutschland sieht in der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen, die umgekehrte Verpflichtung, dass diese dafür zahlen ? ohne Erfolg. Mit dem Beschluss des Landgerichts München I ist der Streit aber noch nicht vom Tisch. Kabel Deutschland kündigte an, sich notfalls durch alle Instanzen zu klagen.


Quelle



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