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Geschrieben von Hannibal Lektor am 06.02.2013 um 09:44:

Lampe Steam: Valve wenig beeindruckt von Klage der Verbraucherzentrale



Die Verbraucherzentrale verklagt Valve wegen der Unterbindung des Weiterverkaufs von Gebrauchtspielen. Nun äußert sich der Steam-Betreiber zum Vorwurf.





Update (4. Februar 2013)

Die Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve schlägt offenbar weniger hohe Wellen, als die offizielle Meldung vermuten ließ. Gegenüber einem Fachmagazin teilte der Steam-Betreiber mit, dass dem Unternehmen die Klage noch gar nicht vorläge. Darüber hinaus zeigt man sich leicht irritiert darüber, dass die Verbraucherzentrale erneut den Vorwurf der dauerhaften Kontobindung erhebt. Laut Valve-Mitarbeiter Doug Lombardi sei bei einem vorangegangenen Disput mit dem Bundesverband in dieser Angelegenheit bereits ein Rechtsspruch zugunsten des Unternehmens erfolgt. Entsprechend werde man sein Geschäft vorerst wie gewohnt fortführen.


Update (31. Januar 2013)

Im September 2012 schlug sich die Verbraucherzentrale auf die Seite der Zocker und mahnte Steam-Betreiber Valve wegen des Zwangs zur Zustimmung zu den neuen AGB ab. Steam-Nutzern, die nicht in die geänderten Geschäftsbedingungen einwilligten, blieb die Nutzung des Dienstes und damit sämtlicher erworbener Spiele verwehrt. Und tatsächlich reagierte Steam auf die Kritik des Bundesverbandes, ändert laut dessen Angaben ab dem 31. Januar 2013 seine Vorgehensweise.

Die Verbraucherzentrale kritisierte auch die dauerhafte Bindung von Spielen an ein nicht übertragbares Spielerkonto. Dadurch würde das vom Europäischen Gerichtshof bescheinigte Recht des Weiterverkaufs von gebrauchter Software verletzt. Doch in diesem Punkt bleibt Valve stur, hält weiter an dem Prinzip fest. Anlass genug für die Verbraucherzentrale, vor Gericht zu ziehen. Laut offizieller Meldung reichte der Bundesverband in diesem Punkt Klage gegen Valve ein.

Da Zocker den vollen Preis für die erworbenen Spiele zahlen, steht ihnen nach Meinung der Verbraucherzentrale auch das Recht des Weiterverkaufs zu. Den unterbindet Steam jedoch indirekt, da zur Nutzung der Spiele der nicht übertragbare Spieler-Account nötig ist. Zwar entschied der Bundesgerichtshof 2010, dass ein nicht übertragbares Konto zur Nutzung von Spielen rechtens sei, auf Basis des 2012 vom Europäischen Gerichtshof verabschiedeten Rechtsspruches zum Weiterverkauf von gebrauchter Software gilt es laut Verbraucherzentrale jedoch, die Rechtslage erneut zu überprüfen.


Ursprüngliche Meldung (17. September 2012)

Fragwürdige Geschäftspraktiken: Spielehersteller Valve ändert die allgemeinen Geschäftsbedingungen für seinen Online-Service Steam und verbietet die weitere Nutzung des Dienstes, sollten sich Spieler weigern, dem neuen Regelwerk zuzustimmen. Das bedeutet: Sind Spieler mit den neuen Auflagen nicht einverstanden, verlieren sie den Zugriff auf bereits bei Steam gekaufte und registrierte Spiele. Dass ein solches Vorgehen nicht rechtens ist, ließen sich Zocker nun von der Verbraucherzentrale bestätigen, die den Betreiber Valve abmahnte.

In diesem Zuge bemängelt der Bundesverband auch die Bindung der erworbenen Spiele an ein nicht übertragbares Internet-Konto. Wie Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale in einem Bericht des Verbandes hervorhebt, sei die daraus resultierende Verhinderung eines Weiterverkaufs ein Wettbewerbsverstoß. Ob die Abmahnung einen Erfolg erwirkt, stellt sich frühestens am 26. September 2012 heraus. Bis dahin hat Valve Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Thema der Vertragsänderung ist vor allem die Anerkennung des luxemburgischen Rechts, da Valve in dem Großherzogtum eine neue Niederlassung eröffnet hat. Außerdem verhindern die neuen Geschäftsbedingungen das Einreichen von Sammelklagen.


Quelle



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